[Kanzlei zu Graufels] Verträge & Tarife

Started by TBohne, 28. Februar 2007, 13:49:00

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TBohne

Fabian war recht zufrieden mit sich, er hatte schon ein paar Leute an sich gebunden und ein gutes Einkommen. Trotzdem war es kein Grund aufzugeben, vielmehr eine Chance richtig Einfluss zu gewinnen. Man müsste, das Ganze anbsichern und sich weiterhin seriös verkaufen, so dachte er zumindest. In einer etwas längeren Nacht arbeitete er also dann mehrere Verträge aus, die in Zukunft jeder bei ihm in Anspruch nehmen könnte. Das ganze ist wohl als eine Art seiner Firmenpolitik anzusehen.


Vertrag 001 zur Regelung: Gesetzlicher Beistand

Hiermit bekräftigen Antragstelller und Akzeptor nach seldarischen Recht die Übereinkunft in gerichtlichen und außergerichtlichen Gesetzesfragen. Mit der Unterschrift wird der Vertrag für den Lauf eines Jahres gültig. Beide Personen binden sich an die beigelegte Anlage A unter Berücksichtigung von §5 dieses Vertrages. Nach Ablauf der Jahresfrist, wird der Vertrag automatisch nichtig und mit den Neuerungen bzgl. der Geschäftspolitik wieder aufgesetzt. Sollte dem widersprochen werden ist die Zeitspanne von einem Mond jeden Jahresbeginn einzuhalten. Dies gilt für Antragsteller und Akzeptor.

Folgende Übereinkünfte sind hiermit geregelt:

§1 Der Antragsteller setzt den Akzeptor als seinen gerichtlichen Beistand ein, womit dieser bei gerichtlichen Verfahren und Ermittlungen vollstes Recht erhält für den Klienten zu sprechen, so dieser es wünscht.

§2 Der Antragakzeptor unterliegt fürdahin der Schweigepflicht im Sinne seines Madanten und ist verpflichtet jegliche Aussagen zu verweigern, die ihm oder seinem Mandanten negativ angelastet werden könnten. Dies gilt selbst nach Ablauf des Vertragsjahres hinaus.

§3 Der Antragakzeptor erhält das Einverständnis Akte, Anklagen und Berichte die gegen seinen Madanten vorliegen zu prüfen, so dieser es wünscht.

§4 Die Vertragspartner sind sich einig, dass eine Akte mit gesetzlichen Briefverkehr, Verhandlungen und persönlichen Angaben angelegt wird. Außerdem sind Änderung sofort mitzuteilen.

§5 Anlage A ist gültig, es wird für Vertragspartner jedoch ein Preisnachlass von 10% Eingeräumt gegenüber anderen Klienten.

Unterschrift Antragsteller:
Unterschrift Antragakzeptor:
Datum nach Taliser-Zeitrechnung:


Anbei war natürlich die angesproche Anlage A geheftet, welche jedoch auch für andere zur Einsicht vorlag, die den Vertrag 001 nicht unterschreiben  wollten, oder noch überlegten.

Anlage A: Tarifvertag der Kanzlei

Anlage A ist eine durch die Geschäftsleitung veröffentlichte Kostenerklärung und somit für alle Interessierten gültig. Der Geschäftsführer Freiherr zu Graufels hält sich die Möglichkeit offen die Dienstleistung für Personen zu verweigern, die nicht durch Vertrag 001 an ihn gebunden sind. Außerdem besteht selbstredend die Möglichkeit nach persönlichen Ermessen und in Situationsabhängigkeit einen günstigeren Tarif zu erfahren.

§1 Einfach Schriftstücke zwischen Personen und der Kanzlei: 40 Münzen

§2 Offizielle Schriftstücke an die Stadt oder andere Gilden und/oder Büros, sowie Beantwortung offiziellen Schriftverkehrs: 60 Münzen

§3 Eine Arbeitsstunde zwecks Beantwortung von Fragen, Nachschlagen von Regelungen oder dem Zusammentragen von Informationen (Bürointern): 50 Münzen

§4 Eine Arbeitsstunde zwecks Ermittlungen, Archivbesuchen oder sonstiger nicht büroartiger Tätigkeiten (Büroextern): 80 Münzen

§5 Notarische Dienste, sowie Beglaubigungen: 80 Münzen

§6 Prozessführung vor der Stadtwache, sowie längere Gespräche mit Beamten (kleiner Auskünfte sind kostenfrei): 100 Münzen

§7 Prozssführung vor Gericht (zeitunabhängig): 200 Münzen

§8 Sondertarif beim Einklagen von Entschädigung, Schmerzensgold etc. kann erlassen werden, falls gewünscht. Es entfallten alle Kosten für das Geltenmachen der Klage, jedoch erhält die Kanzlei bei Erfolg: 1/3 der Goldzuwendung

Unterschrift Kanzlei: Freiherr zu Graufels


Unabhängig von den anderen beiden Schriftstücken, gab es noch etwas zu  überdenken. Es setzt zumindest laut Text weder die Anlage A noch Vertrag 001 vorraus.

Vertrag 002 zur Regelung: Investorpartnerschaft

Die Wirtschaftlichkeit des Unternehmes lässt es zu sich als Investionsmöglichkeit anzubieten und somit eine geringe Teilhaberschaft von 1% zu erwerben. Der Vertrag ist gültig bis eine Auszahlung erfolgt. Es besteht kein Anrecht auf diesen Vertrag und der Kanzleiführer bietet ihn daher nach freiem Ermessen an. Ein mehrfache Inanspruchnahme ist bis zu zehnfach möglich.

Folgende Übereinkünfte sind hiermit geregelt:

§1 Der Investor übergibt in einer einmaligen und vollständigen Zahlung 500 Münzen an die Kanzlei, welche diese zur freien Verfügung erhält.

§2 Der Investor kann das Gold nur mit einer Verzögerung von einem Mond zurück fordern.

§3 Alle 2 Monde wächst das investierte Kapital um ein Zehntel der Münzen.

§4 Die Kanzlei hat jederzeit das Recht das Kapital zuzüglich des Zuwachses auszuzahlen und somit den Vertrag zu beenden. Angebrochene Monde zählen wie ein voller Umlauf zwecks Berechnung.

§5 Der Investor hat keinerlei Firmenpolitische Rechte, darf jedoch Vorschläge unterbreiten und erhält bei Kosteneinsparungen oder Zusatzeinnahmen einmalige Goldzuwendungen in Höhe von: 1/3

Unterschrift Antragsteller:
Unterschrift Kanzlei: Freiherr zu Graufels
Datum nach Taliser-Zeitrechnung:
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Surtur

Und so unterschrieb Kristos gerne die nötigen Verträge und freute sich schon auf eine blühende Zukunft.

Pale

Wie bereits ausgehandelt ging Astor ebenfalls den Vertrag mit der Kanzlei ein, so käme er dann eines Tages zu Fabian ins Büro um die notwendigen Unterschriften zu leisten.
Er freute sich auf die Zusammenarbeit.
Sszirahc Ousst'tar
Astor Duor
Amir Anjou

TBohne

#3
In der untersten Schublade von Fabians Bürotisch war im übrigen eine Liste mit allen vertragsgebundenen Personen zu finden. Natürlich zeigte er sie keinem, aber sie war da:

KM1201, Kristos Mios: 001, 002
FE0202, Freyja Eisenfaust: 002
PF1003, Parat Flink: 001
AD1004, Astor Duor: 001
RD1005, Robyn von Drachenfels: 001
XD1006, Xantrith Drachenklaue: 001
AL1007, Alissia: 001
ZE1008, Zelios: 001
NV1009, Njodja Valt'thengiz: 001

Darunter standen natürlich noch ein paar weitere, generell aber unwichtige Namen, einiger Bauern, Handwerker und anderer niedriger Einkommensgruppen. Würde er in Zukunft vielleicht noch das Interesse anderer Personen wecken können?
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TBohne

#4
Wie er es Herr Flink versprochen hatte arbeitete Fabian einen förmlichen Vertrag aus, nach Vorlagen, welche er sich aus dem Archiv besorgte, falls so etwas möglich war.

Steuerliche Ummeldung nach §27c FBSR

Abgabenleistender: Parat Flink
Angesprochenes Objekt: "Freudengrotte", Hafenviertel
Themengebiet: Steuerummeldung

Sehr geehrte Damen und Herrn,
hiermit sei der förmlich Antrag gestellt, die alte steuerliche Erklärungung über die bediensteten Damen in der Freudengrotte zu aktualisieren. Im Zuge der Renovierung und der neuen Geschäftspolitik, nach der Übernahme durch Herrn Flink, handeln nun keine der drei angestellte Dame mit sexuellen Diensten, wie sie nach §3 Absatz i) der Landesgesetze spezielle erwähnt und besteuert werden. Für die Zukunft muss dieses vollkommen gestrichen werden. Die Freudengrotte wird in Kürze nurnoch mit exotischen sowie orientalischen Tanzauftritten ihre Kunden unterhalten. Außerdem werden einige günstige Übernachtungsmöglichkeiten in den alten Zimmer angeboten.

Bei Nachfrage stehe ich, Freiherr zu Graufels, als eingetragener gesetzlicher Beistand für Herrn Flink, gern zu ihrer Verfügung.

Antragsteller: Freiherr zu Graufels, Kanzlei: Felsen des Rechts
*Datum nach Taliser-Zeitrechnung*
*Unterschrift Fabian*
*Unterschrift Parat*


Diesen Vertrag würde er Parat erstmal zeigen, allein um seine Unterschrift einzuholen. Der Vertrag würde das nächste Gesprächsthema der beiden sein.
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TBohne

#5
Datenblatt zur Goldwirtschaft

Kundennummer:          Kontobetrag:          Verzinsung:
KM1201                     500,-                    5%
FE0202                      500,-                    5%

Kundennummer:          Kredite:          Verzinsung:




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TBohne

Die junge Magierin Thalia Thanda hatte sich einen Kaufvertrag für ihre inovative Geschäftsidee gewünscht, um sich in Zukunft absichern zu können. Fabian setzt ihr natürlich gern folgendes Schriftstück auf, welches sie in Zunkuft auch beliebig kopieren könnte, sodass alle Kunden in Zukunft Bescheid wissen würden. 

Kaufvertrag für magisches Sicherheitsequipment

Verkäufer: Thalia Thanda
Käufer: - freigelassen -
Gekaufte Objekte / Anzahl: - freigelassen -
Gesamtpreis ohne Anzahlung: - freigelassen -
Anzahlung: - freigelassen -
Kaufdatum: - freigelassen -

Spezifische Beschreibung der Objekte, eventuelle Sonderwünsche und alle weiteren Parameter von Wichtigkeit:
- freigelassen -

Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB):
Mit der Unterschrift dieses Kaufvertrages bezeugt der Käufer die Richtigkeit der oben gemachten Angaben und verpflichtet sich zur Abnahme der Waren. Außerdem ist der Käufer sich über folgende Einigungen im Klaren:

  • Nach geleisteter Anzahlung muss mit einer Lieferverzögerung zwecks arkaner Forschung von etwa 4 Zehntagen gerechnet werde, erst nach dieser Frist darf vom Kauf zurückgetreten werden.
  • Ist nachweislich belegbar, dass das beschriebe magische Equiment nicht in der Form hergestellt werden kann wie vereinbart oder weiteres Forschungsgold notwendig macht, so darf der Käufer entweder vom Kauf zurücktreten oder weiteres Gold investieren.
  • Die Anzahlung wird grundsätzlich nie zurückerstattet und ist somit als Risiko, welches bei diesen Sonderfertigungen auftreten kann, bekannt.
  • Es besteht kein Anspruch auf hunderprozentigen Schutz der gesicherten Räume, daher ist der Händler im Falle eines dennoch stattfindenen Einbruches nicht zur Rechenschaft zu ziehen.

*Datum nach Taliser-Zeitrechnung*
*Unterschrift des Verkäufer*
*Unterschrift des Käufers *
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TBohne

#7
Vertrag zur Regelung von Lebensrettungsdiensten

Dienstleistende: Herr Flink, Freiherr zu Graufels, Herr Fred, Dame Seestern
Inanspruchnehmender: Kapitän Sarin Adjoba
Gesamtpreis: Anlage B01
Anzahlung: nicht vorgesehen
Rettungsdatum:*Datum eingetragen*

Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB):
Mit der Unterschrift dieses Rettungsvertrages bezeugt der Inanspruchnehmende die Richtigkeit der oben gemachten Angaben und verpflichtet sich zur Ableistung seiner Rettungskosten in voller Höhe. Außerdem ist der Inanspruchnehmende sich über folgende Einigungen im Klaren:

  • Es gibt keine Zinsfrist, daher muss die Ableistung aller anfallenden Kosten sofort nach Vollzug der Rettung geamcht werden.
  • Falls es nicht möglich ist die genannte Summe zu entrichten wird einer Verpfändung wertvoller Güter nach der Vorgabe der Dienstleistenden vorgenommen.
  • Ein nachträgliches Ablehnen des Vertrages wird als schwerer Betrug gemäß Fürstenborner Rechtssprechung FBSGG §13b geahndet und zieht die damit verbundenen Kosten nach sich sowie der Kerkerhaft.
  • Trotz der Inanspruchnahme des Vertrages kann ein vorzeitiges Ableben aufgrund unverhersehbarer Umstände eintreten. Für das Überliefern des Verstobenen an den Friedhof der Stadt Fürstenborn kann zumindest eine Aufwandsentschädigung von 50% beim Nachlass geltend gemacht werden.

*Datum nach Taliser-Zeitrechnung*
*Unterschrift der Dienstleistenden*
*Unterschrift des Inanspruchnehmenden*


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Anlage B01: Kostenberechnung der Lebensrettungsdienste

Die Dienstleistenden der Lebensrettung sahen sich mit folgenden Umständen während des Vollzuges der Rettungsaktion konfrontiert:

  • Erschwerte Informationsbeschaffung: Verstrickung eines Fürstenborner Gardisten
  • Wegstrecke: Wald, Tiefer Wald, Unterreich
  • Normale Bedrohungen: Wölfe, Bären, Goblins, Käfer
  • Externare Bedrohungen: Schleimmonstren
  • Infernale oder dämonische Bedrohungen: Spinnendämon
  • Humanoide Bedrohungen: Finsterer Krieger, Priesterin
  • Erfordernis einer Rätsellösung
  • Verschleppung in eine von feindlichen Kräften bewohnte Niederlassung
  • Waffen-, Rüstungsverschleiß

Formale Anmerkungen:
Es wird die besondere Durchführungsschwere nach eingehender Beurteilung festgestellt.
Es gab Verletzte unter den Dienstleistenden, daher besondere Zuwendungen.

Rechnungsergebnis zuzüglich Steuern:
126 Drachen, 35 Silber, 2 Heller


Unterschrift Kanzlei:
*Freiherr zu Graufels*
*Datum nach Taliser-Zeitrechnung*


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OOC-Anmerkungen: Der genannte Preis auf der Anlage B01 entspricht etwa dem Wert des Schiffes von Kapitän Adjoba, ist also deutlich keine Summe, welche man so eben zur Hand hat.
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TBohne

Verpflichtungsvertrag zur Gildensicherheit und Geheimniswahrung

Organisation/Gilde: Lichtrichter der Stadt Fürstenborn
Verpflichtete Person: - freigelassen -
Dienstantritt: - freigelassen -
Dienstende: - freigelassen -
Vergütung: - freigelassen -

Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB):
Nach den oben gemachten Angaben bestätigt die den Vertrag akzeptierende Person gegenüber seiner in Dienst stellenden Organisation oder Gilde die Geheimniswahrung, wie sie durch die AGB definiert ist. Mit Unterzeichnung dieses Schriftstückes werden alle Vertragsparamter akzeptiert und somit bestätigt.

Geheimniswahrung:
  • Alle durch die Organisation/Gilde mitgeteilten Informationen, die im beruflichen Zusammenhang zur Durchführung der zugewiesenen Aufgabe erlangt werden dürfen nicht an dritte weitergegeben werden.
  • Alle durch die Organisation/Gilde mitgeteilten Informationen, die im Gespräch mit Arbeitskollegen und Gildenangehörigen rein zufällig, freundschaftlich oder auf Vertrauensbasis weitergegeben werden, auch wenn sie nicht in direktem Zusammenhang zum Aufgabenfeld stehen, dürften nicht an dritte weitergegeben werden.
  • Gezieltes Erlangen nicht genannter Informationen durch Spionage oder Vertrauensbruch jeglicher Art ist verboten
  • Alle Information in der gesamten Dienstzeit sind zu berücksichtigen, also von Dienstantritt bis Dienstende. Für die Geheimniswahrung über diese Informationen besteht allerdings keine Zeitspanne, da sie auch über die Dienstzeit hinaus gilt.
  • Vertragsbruch kann nach FBSGG §13b als Schwerer Betrug und/oder nach FBGGB §3a als Betriebsspionnage gegenüber einer öffentlich angemeldeten Vereinigung Fürstenborns geahndet werden.
  • Ein Entbinden aus der Geheimniswahrung kann selbstverständlich durch die Stadtwache oder eine richterliche Anweisung folgen, damit wird dieser Vertrag partiell oder insgesamt hinfällig.

*Datum nach Taliser-Zeitrechnung*
*Unterschrift des Organisationsvorstandes*
*Unterschrift des Verpflichteten*
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TBohne

#9
Gildenanmeldung, Fürstenborner Rechtsprechung §24

Name der Gilde: Vertrauensliga Seldarias
Vorsitzender/Ansprechperson: Freiherr Fabian zu Graufels
Mitglieder: Dame Robyn von Drachenfels, Herr Xantrith Drachenklaue
Wappen: siehe Anlage
Sitz: Händlergilde, Büro 1, Büro 3

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit sei förmlich und fristgerecht der Antrag zur öffentlichen Gildenanmeldung ab nächstem Monat gestellt. Bei Nachfragen wenden sie sich bitte an die in der Übersicht genannten Personen, welche in der Handelsgilde zu finden sind. Momentan sind noch keine konkreten eigenen Räumlichkeiten geplant, werden an dieser Stelle aber nicht ausgeschlossen. Das beiliegende Wappen wird offiziel zu Werbezwecken genutzt werden, wie es jeder freischaffenden Organisation der Stadt zusteht. Ich bitte darum mir alle noch notwendigen verfahrenstechnischen Auflagen zukommen zu lassen, sowie alle Anträge bezülich Subventionen oder Unterstützung durch das Fürstenhaus, sollte es soetwas geben.

Mit höflichsten Grüßen
*Datum nach Taliser-Zeitrechnung*
*Unterschrift Freiherr Fabian zu Graufels*
*Unterschrift Robyn von Drachenfels*
*Unterschrift Xantrith Drachenklaue*


Link: Gildenbeschreibung
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TBohne

#10
Kaufvertrag für Jagtgetier

Verkäufer: Dame Robyn von Drachenfels
Käufer: - freigelassen -
Gekaufte Tiere / Anzahl: - freigelassen -
Gesamtpreis ohne Anzahlung: - freigelassen -
Anzahlung: - freigelassen -
Ausbildungszeitrahmen: - freigelassen -
Kaufdatum: - freigelassen -

Spezifische Anforderungen an das Getier, eventuelle Sonderwünsche und alle weiteren Parameter von Wichtigkeit:
- freigelassen -

Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB):
Mit der Unterschrift dieses Kaufvertrages bezeugt der Käufer die Richtigkeit der oben gemachten Angaben und verpflichtet sich zur Abnahme der Waren. Außerdem ist der Käufer sich über folgende Einigungen im Klaren:

  • Nach geleisteter Anzahlung muss mit einer Lieferverzögerung im angegebenen Rahmen zwecks Tierausbildung gerechnet werden, erst nach Ablauf dieser Frist darf vom Kauf zurückgetreten werden.
  • Die Anzahlung wird grundsätzlich nie zurückerstattet und ist somit als Risiko, welches bei diesen Sonderausbildungen auftreten kann, bekannt.
  • Es besteht kein Anspruch auf hunderprozentigen Pflichterfüllung des gekauften Getiers, da es sich um Lebewesen handelt.
  • Für jegliches Fehlverhalten des Getiers ist immer der neue Halter zuständig, nicht der Verkäufer in Person von Robyn von Drachenfels.

*Datum nach Taliser-Zeitrechnung*
*Unterschrift des Verkäufer*
*Unterschrift des Käufers*
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TBohne

#11
Geheimniswahrung schien vielen Leuten wichtig, Fabian fertigte eine Abgewandelte Form des Vertrages zur Gildensicherheit auch für die Fürstengarde vertreten in diesem Fall durch Freyja Eisenfaust.
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Nebelklinge

Njodja Valt'thengiz wirft einen Brief in das Postfach der Kanzlei. Es ist der Vertrag 001 und er wird von der fein geschwungenen Unterschrift ihres Namens geziert.

TBohne

#13
Auch wenn er noch nicht dazu kam die geannten Zeugen zu befragen so dachte sich Fabian, dass er wenigstens schonmal das Schreiben fertigmachen könne. Er schickte es aber noch nicht los.

Sehr geeherter Rekrut Schattenfell,

Im Namen der Beschuldigten Njodja Valt'thengiz wurde ich, Freiherr zu Graufels, als ihr gesetzlicher Beistand, auf ihren Wunsch hin, eingesetzt. Gemäß den, durch Richterin Lilienblatt bestätigten, Vertragsrechten weise ich Sie darauf hin, dass ich hiermit vollstes Recht genieße für meine Mandantin zu sprechen und Fallunterlagen gegen sie einzusehen. Mir ist bekannt, dass eine Goldstrafe für folgende Vergehen verhängt wurde:

- Bedrohung eines Wachangestellten der Fürstin
- Lüge gegenüber einem Wachangestellten der Fürstin

Laut der Aussage von Dame Valt'thengiz wurde eine Strafe von 4 Hellern an Ort und stelle eingefordert, welche sie bezahlte. Den Anschuldigungen und der Strafe wird hiermit, vor Ablauf bekannter Fristen, rechtzeitig widersprochen. Begründungen für diese Widersprüchen finden sich wie folgt:

1) Bedrohung eines Wachangestellten der Fürstin: Der Tatbestand wird noch immer nicht von meiner Madantin akzeptiert. Es handelte sich lediglich, um eine theoretisch Diskussion im Rahmen der allgemein garantierten Meinnungsfreiheit. Da auch keine Waffen gezogen wurden, würde mich aus rechtlichen Belangen ihre Begründung interessieren, womit sie diese Tatbestand als erfüllt an sehen. Ich hoffe ihnen ist klar, dass eine Begründung "Ich habe mich einfach verbal angegriffen gefühlt" objektiv nicht ausreicht. Selbst gesetzt dem Fall, dass alle Zeugenaussagen diese Bedrohung bestätigen, so lag diese nicht in der Absicht von Dame Valt'thengiz, was sie selbst ausdrücklich betonte. In diesem Fall hätte eine Ermahnung oder eine deutlich niedriger Strafe ausgereicht, auch wenn es ein schwaches sozials Bild abgibt, wenn dieses Missverständnis nicht ohne zurückgreifen auf Amtsmacht geklärt werden könnte.

2) Lüge gegenüber einem Wachangestellten der Fürstin: Dieser Tatbestand ist keinesfalls rechtens muss fallengelassen werden. Zur Erklärung werde ich ihnen vielleicht die Rechtslage und Absicht hinter dem Strafpensum der Lüge erklären. Als wichtigstes ist zu nennen, dass auch die Lüge bewiesen werden muss. Zum Beispiel eine falsche Zeugenaussage, wäre als Lügen zu werten, wenn eindeutig bewiesen werden kann, dass eben jener Zeugen garnicht zu einer Tat anwesend war oder sonstige Gründe der Logik seine Aussage schlicht nicht möglich machen. Wo ist dieser Beweis bei dem Fall um Dame Valt'thengiz? Bei allem Respekt reicht ihre persönliche Meinnung bedroht worden zu sein nicht aus. Es käme Willkür gleich, wenn ohne faktischen Beweise Verurteilungen nurnoch auf Empfindungen basieren würden. Selbst gesetzt dem Fall, dass wirklich eine Bedrohung vorlag, was ich oben als Missverständnis nicht völlig ausschloss, so stellt ihre Bestrafung eine nicht rechtmäßige Doppelverurteilung da. Laut Fürstenborner Strafgesetzgebung, kann man nicht für eine Verbrechen doppelt verurteilt werden. Dies wäre wie einen Mörder zu "versuchten Mord" und dann zu "Mord" gegenüber der gleichen Person zu verurteilen, nur weil er es versucht hat und dann Erfolg hatte. Bei allgemeinen Straffällen (auch Bedrohung) ist es so, dass ein Geständniss als Linderungsgrund angesehen werden soll, aber nicht ein Leugnen oder eine Lüge als Erschwernis. Der reine Strafbestand der Lüge, wurde eingeführt, falls dies das einzige Verbrechen ist, also ein Mittel gegen flasche Aussagen oder falsche Alibis, allgemein gegen Personen, die man für nichts anders belangen kann. Anderenfalls würde die Lüge zu einem Strafbestand verkommen, der in fast jedem Verbrechen enthalten ist und dafür wäre sie nicht gedacht.

Da sie noch Rekrut sind und soweit mir bekannt, noch nicht in einer solcher Situation wie jetzt waren, ich aber aber schon dutzende mal, möchte ich sie freundlich auf den weiteren Verlauf dieses Widerspruchs hinweisen. Im Prinzip bestehen drei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit wäre die Klärung auf der Stadtwache durch einen Vermittler zwischen den beiden Parteien. Dieser Vermittler wäre in der Regel ein weiterer Beamte der Stadtwache höheren Ranges. Ich bitte sie von der Idee Abstand zu nehmen Wachfrau Leisefuß hierfür zu wählen, da sie zur Zeit des Vorfalls anwesend war, also nicht objektiv und neutral ist, wie es ein Schlichter sein sollte. Die zweite Möglichkeit wäre, dass sie ihre Strafe so ändern oder fallen lassen, dass meine Mandentin sie akzeptiert. Die dritte Möglichkeit wäre der rein gesetzliche Weg, dass sie den Fall an einen Richter weitergeben und dieser ein neues Urteil verfügt. In Anbetracht der niedrigen Summe, sollten sie überdenken welches Mittel ihnen am passensten erscheint.

Ich verbleibe mit freundlichem Gruß
*Unterschrift: Freiherr zu Graufels*
*Datum Taliser-Zeitrechung*
Spieler ist im Forum kaum aktiv, bei Bedarf bitte im IRC ansprechen